Zweirad

KLASSE A1

Krafträder (Leichtkrafträder) mit
•    Hubraum max. 125 cm³
•    Leistung max. 11 kW
•    Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
•    Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
•    Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
•    Leistung max. 15 kW

AUSBILDUNG: Theorie und Praxis

PRÜFUNG: Theorie und Praxis

MINDESTALTER: 16 Jahre

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:   AM

PRAKTISCHE STUNDEN:

Übungsstunden nach Bedarf
Überlandfahrten     5     á 90 Minuten
Autobahnfahrten    4    á 90 Minuten
Nachtfahrten           3    á 90 Minuten

THEORIE STUNDEN:

Ersterwerb        12    Doppelstunden á 90 Minuten
Erweiterung        6    Doppelstunden á 90 Minuten
Zusatzstoff          4    Doppelstunden á 90 Minuten





KLASSE A2

Krafträder (Leichtkrafträder) mit
•    Leistung max. 35 kW
•    Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
•    Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
•    Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
•    Leistung max. 15 kW

AUSBILDUNG: Theorie und Praxis

PRÜFUNG: Theorie und Praxis

MINDESTALTER: 18 Jahre

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:   A1, AM

PRAKTISCHE STUNDEN:
Übungsstunden nach Bedarf
Überlandfahrten    5     á 90 Minuten
Autobahnfahrten   4    á 90 Minuten
Nachtfahrten          3    á 90 Minuten

THEORIE STUNDEN:
Ersterwerb        12    Doppelstunden á 90 Minuten
Erweiterung        6    Doppelstunden á 90 Minuten
Zusatzstoff          4    Doppelstunden á 90 Minuten

AUFSTIEGSKLASSE – BEI VORBESITZ DER KLASSE A1:
Nur Übungsfahrten und praktische Prüfung





KLASSE A

Krafträder (Leichtkrafträder) mit
•    Hubraum über 50 cm³
•    Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
•    Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
•    Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
•    Leistung mehr als 15 kW

AUSBILDUNG: Theorie und Praxis

PRÜFUNG: Theorie und Praxis

MINDESTALTER:      24 Jahre
                                   20 Jahre nach mind. 2-jährigem Vorbesitz von A2
                                   21 Jahre für 3-rädrige KFZ der Klasse A


EINGESCHLOSSENE KLASSEN:   A2, A1, AM

PRAKTISCHE STUNDEN:
Übungsstunden nach Bedarf
Überlandfahrten    5     á 90 Minuten
Autobahnfahrten  4     á 90 Minuten
Nachtfahrten         3    á 90 Minuten

THEORIE STUNDEN:
Ersterwerb        12    Doppelstunden á 90 Minuten
Erweiterung        6    Doppelstunden á 90 Minuten
Zusatzstoff          4    Doppelstunden á 90 Minuten

AUFSTIEGSKLASSE – BEI VORBESITZ DER KLASSE A2:
Nur Übungsfahrten und praktische Prüfung





KLASSE AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit
•    Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
•    Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, max. 500 cm³ bei Dieselmotoren
•    Leistung max. 4 kW bei Diesel oder Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit 
•    Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
•    Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, max. 500 cm³ bei Dieselmotoren
•    Leistung max. 4 kW bei Diesel- oder Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit 
•    Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
•    Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, max, 500 cm³ bei Dieselmotoren
•    Leistung max. 6 kW bei Diesel- oder Elektromotor; 4 kW bei Quads
•    Max. 2 Sitzplätze
•    Leermasse max. 425 kg

AUSBILDUNG: Theorie und Praxis

PRÜFUNG: Theorie und Praxis

MINDESTALTER: 16 Jahre

EINGESCHLOSSENE KLASSEN:   keine

PRAKTISCHE STUNDEN:
Übungsstunden nach Bedarf

THEORIE STUNDEN:
Ersterwerb        12    Doppelstunden á 90 Minuten
Erweiterung        6    Doppelstunden á 90 Minuten
Zusatzstoff          2    Doppelstunden á 90 Minuten





MOFA

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

MINDESTALTER:
15 Jahre

THEORIE STUNDEN:
6 Doppelstunden á 90 Minuten

PRAKTISCHE STUNDEN:

90 Minuten


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